Gründung von Privatkliniken durch Plankrankenhäuser
Die casa medica Privatklinik wurde auch in zweiter Instanz vor dem OLG München als eigenständige Privatklinik anerkannt.
Das LG Kempten hat am 19.06.2009 (Az. 1 O 2344/08) die Klage des Verband
der privaten Krankenversicherung e.V. abgelehnt.
Auch das OLG München hat am 14.01.2010, Az. 29 U 5136/09 die Berufung
abgelehnt und die casa medica noch mal als eigenständige Privatklinik
bestätigt.
Nach dem OLG München hat nun auch das OLG Köln geurteilt, dass
Plankrankenhäuser Privatkliniken gründen können, die nicht
dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes unterliegen.
Der BGH lehnt mit dem Beschluss vom 21.04.2011 die
Nichtzulassungsbeschwerde der PKV Verbandes ab. Das Urteil des OLG München
ist somit Rechtkräftig.

