Gründung von Privatkliniken durch Plankrankenhäuser

Die casa medica Privatklinik wurde auch in zweiter Instanz vor dem OLG München als eigenständige Privatklinik anerkannt.

Das LG Kempten hat am 19.06.2009 (Az. 1 O 2344/08) die Klage des Verband der privaten Krankenversicherung e.V. abgelehnt.
Auch das OLG München hat am 14.01.2010, Az. 29 U 5136/09 die Berufung abgelehnt und die casa medica noch mal als eigenständige Privatklinik bestätigt.


Nach dem OLG München hat nun auch das OLG Köln geurteilt, dass Plankrankenhäuser Privatkliniken gründen können, die nicht dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes unterliegen.

Der BGH lehnt mit dem Beschluss vom 21.04.2011 die Nichtzulassungsbeschwerde der PKV Verbandes ab. Das Urteil des OLG München ist somit Rechtkräftig.

Urteil BGH Karlsruhe
Urteil OLG München
Urteil LG Kempten